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Adolf Bördner Hoch- und Tiefbau
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Garten­arbeit steuer­lich ab­setzen

Unterstüt­zung vom Staat für Ihre Garten­arbeit em­pfiehlt Adolf Bördner Hoch- und Tiefbau aus Weilburg

Gartenarbeit

Steuer­vorteile sind nicht auf das Eigen­heim beschränkt. Profes­sionelle Hilfe bei der Garten­pflege können Sie eben­falls geltend machen. Wir informieren Sie, welche Garten­arbeit absetz­bar ist und worauf Sie dabei zu achten haben.


Sie benötigen einen Fach­mann? Dann verein­baren Sie einen Termin mit uns!


Wenn sich mit den ersten warmen Sonnen­strahlen der Frühling ankündigt, können es Garten­besitzer kaum erwarten, den Garten nach dem Winter schnell wieder in Topform zu bringen.

Lassen Sie sich dabei von einem Garten­profi unter­stützen! Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn Sie können die Garten­arbeit absetzen und damit Steuern sparen.

Lohn­kosten geltend machen

Bei der Steuer­erklärung sind pro Jahr bis zu 5.200 Euro als haus­halts­nahe Dienst­leistungen und Hand­werker­leistungen steuerlich absetzbar.

Hand­werkliche Dienst­leistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modern­isierung dienen, wie z. B. die Neu- oder Um­gestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert.

Dasselbe gilt für Dienst­leistungen des täglichen Haushalts, wozu u. a. die Pflege der Garten- und Außen­anlage zählt. Für beide Leistungen können ange­fallene Lohn­kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Folgende Dienst­leistungen sind absetz­bar:

  • Rasenmähen
  • Heckenschneiden
  • Schädlings­bekämpfung
  • Pflege von Gartenwegen
  • Anlegen von Pool / Teich
  • Reparatur­arbeiten
  • Verlegen von Rollrasen / Pflaster
  • Zaun / Mauer errichten

TIPP: Lassen Sie schon bei der Rechnung die Arbeits- und Material­kosten getrennt aufführen. Das erleichtert die Auf­listung bei der Steuer­erklärung. Übrigens können auch Mieter Garten­arbeit von der Steuer absetzen mit der Anlage „Haushalts­nahe Auf­wendungen“.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

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